Höhere Löhne und Gehälter im Tourismus
Für die rund 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe gibt es ab Mai mehr Lohn und Gehalt. Die durchschnittliche Erhöhung über alle Bundesländer gerechnet beträgt 1,49 Prozent. Der neue Mindestlohn bzw. das neue Mindestgehalt liegt bei 1.420 Euro. Die neuen Lohntabellen gelten ab 1. Mai 2016.
Lehrlingsentschädigungen steigen
Ein deutliches Plus gibt es auch bei den Lehrlingsentschädigungen. Sie erhöhen sich um durchschnittlich 2,96 Prozent, mindestens aber um 20 Euro.
Die Lehrlingsentschädigungen im Detail:
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im 1. Lehrjahr gibt es 645 Euro, im 2. Lehrjahr 715 Euro,
- im 3. Lehrjahr 850 Euro und im 4. Lehrjahr (Doppellehre) 935 Euro.
vida hat zudem durchgesetzt, dass erstmals seit Jahren der Nachtarbeitszuschlag wieder nach oben gesetzt wird, er beträgt ab Mai 21 Euro.
Finanzielle Wertschätzung für Beschäftigte
Berend Tusch, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Tourismus: „Der nach intensiven Verhandlungen erreichte Abschluss liegt deutlich über der Inflationsrate. Mir war es ein Anliegen, dass die Lohnerhöhungen auch im Börsel spürbar sind. Wertschätzung muss sich auch finanziell bemerkbar machen. Die Erhöhung des Mindestlohns ist ein gutes Signal. Dieser Weg muss auch bei kommenden Verhandlungen fortgesetzt werden. Das im letzten Jahr vereinbarte Ziel von 1.500 Euro bis 2018 muss erfüllt werden!“
Festlohnsystem ausgeweitet
Für Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurden die Weichen für neue Lohn- und Gehaltstabellen gestellt. „Wir haben vereinbart, dass ab Mai 2017 in diesen Bundesländern auf ein neues fünfstufiges Festlohnsystem umgestellt wird. Unterschiedliche Tabellen und Bezahlung gehören dann großteils der Vergangenheit an“, freut sich Tusch. Das Festlohnsystem garantiert den Beschäftigten ein höheres Grundgehalt und sie sind nicht mehr abhängig vom Umsatz, der mit dem Verkauf von Speisen und Getränken erzielt wird. „Für die Beschäftigten bedeutet das, dass sie am Anfang des Monats wissen, was sie am Monatsende bekommen und sie können so besser planen", erklärt Tusch.
Rahmenrecht verbessern
Ausruhen ist nach dem Ende der Lohn- und Gehaltsverhandlungen nicht angesagt. „Wir wollen zügig die nächsten Schritte setzen“, verrät Tusch. „Mit voller Energie gehen wir jetzt in neue Verhandlungen rund um das Rahmenrecht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tourismus.“