Betriebsratswahl
Eine langjährige Forderung der Gewerkschaften wurde am 15. Dezember 2016 im Nationalrat beschlossen:
Die Funktionsperiode von Betriebsratskörperschaften wird von vier auf fünf Jahre verlängert.
Mehr Zeit für Bildung
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung iSd § 118 ArbVG wird aliquot dazu erhöht und zwar auf drei Wochen und drei Arbeitstage innerhalb einer Funktionsperiode.
Die neuen Regelungen gelten für alle Betriebsratskörperschaften, die sich nach dem 1. Jänner 2017 konstituieren.
Gemeinsam stark!
Wichtigste Voraussetzung für erfolgreiche Verhandlungen sind unsere Mitglieder, die uns den Rücken stärken. Hilf auch du mit!