HausgehilfInnen und Hausangestellte
Der Mindestlohntarif für HausgehilfInnen und Hausangestellte wird ab 1. Jänner 2017 quer über alle Lohngruppen um durchschnittlich 3,7 Prozent angehoben. Eine überdurchschnittliche Erhöhung gibt es für die Gruppe der Kinder- und Säuglingsbetreuungspersonen. Ihr Mindestlohntarif steigt um durchschnittlich 4,5 Prozent.
„Es war uns schon lange ein Anliegen, diese besonders verantwortungsvolle Tätigkeit endlich auch finanziell aufzuwerten“, freut sich Michaela Guglberger, Sekretärin für den Fachbereich Soziale Dienste. Verbesserungen sind auch bei der Anrechnung von Elternkarenzzeiten gelungen. Künftig werden bis zu 22 Monate bei der Vorrückung im Lohnschema angerechnet, bisher waren es 18.
Der neue Mindestlohntarif gilt für zwei Jahre. Die nächste Erhöhung findet 2019 statt.
Mehr Geld auch für Au-pairs
Mit 1. Jänner 2017 tritt auch ein neuer Mindestlohntarif für Au-pairs in Kraft. Er wird auf die neue Geringfügigkeitsgrenze von 425,70 Euro angehoben, das ist ein Plus von 2,7 Prozent. Das Entgelt gebührt künftig für eine Arbeitszeit von 18 Wochenstunden (bisher 19) inklusive Arbeitsbereitschaft. Die Gastfamilie muss Wohnung und Verpflegung bereitstellen sowie die Hälfte der Kosten des Deutschkurses übernehmen. Gemäß dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz haben Au-pairs Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr.
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