AMS prüft Ergänzungszahlungen
Das Arbeitslosengeld besteht aus einem Grundbetrag, einem etwaigen Ergänzungsbetrag und Familienzuschlägen. Zur Berechnung des Ergänzungsbetrages und der Familienzuschläge gibt es ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.2.2016, der die bisherige Praxis des AMS verändert hat: seither werden Leistungsbezüge nach einem neuen Rechenmodus ausbezahlt.
Aber auch Leistungsbezüge vor diesem Zeitraum können von der Rechtsprechung betroffen sein, konkret bis zum 1.9.2010 zurück.
Das AMS prüft ab sofort auf Antrag auch Leistungsbezüge aus diesem Zeitraum, um festzustellen, ob durch eine mögliche Berechnungsdifferenz Nachzahlungen erfolgen können. Ob man selbst betroffen ist, kann mit Hilfe eines >>> Online-Ratgebers überprüft werden!
Mehr Infos zur Nachzahlung des Ergänzungsbetrages gibt's
>>> HIER oder beim Linktipp links vom Artikel.