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Au-pairs: Neuer Mindestlohn für 2016

Anhebung auf neue Geringfügigkeitsgrenze erfolgt.

Mit 1. Jänner 2016 tritt ein neuer Mindestlohntarif für Au-pairs in Kraft. Das im Sozialministerium angesiedelte Bundeseinigungsamt hat dem entsprechenden Antrag der Gewerkschaft vida zugestimmt. Der monatliche Mindestlohn wird auf 415,72 Euro angehoben, das ist ein Plus von 2,4 Prozent. Der Betrag entspricht der Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2016.

Das Entgelt gebührt für eine Arbeitszeit von 19 Wochenstunden inklusive Arbeitsbereitschaft. Wie bisher muss die Gastfamilie auch Wohnung und Verpflegung bereitstellen sowie die Hälfte der Kosten des Deutschkurses bezahlen. Gemäß dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz haben Au-pairs Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr.

 

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