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Transporteure haben sich an EU-Ruhezeitenregelung zu halten

Gesamtsituation der Berufskraftfahrer "alles andere als rosig".

Die Gewerkschaft vida weist die WKÖ-Fachsparte Transport-Verkehr darauf hin, dass auch in Österreich die entsprechende EU-Verordnung zur Ruhezeitenregelungen Gültigkeit besitze. "Auch wenn die Transporteure das als ‚unbefriedigend‘ betrachten mögen, die Ruhezeitenregelungen besagt klar, dass sowohl die verkürzte wöchentliche Ruhezeit der Berufskraftfahrer als auch die ihnen zustehende täglich Ruhezeit in der Fahrerkabine verbracht werden können. Aber die LenkerInnen müssen sich dafür freiwillig entscheiden können", erörtert Karl Delfs, Fachsekretär der Gewerkschaft vida für den Bereich Straße, und betont weiter: "Die zustehende regelmäßige Wochenruhe von durchgehend 45 Stunden darf auch in Österreich nicht in der Fahrerkabine verbracht werden. Die WKÖ hat das zur Kenntnis zu nehmen und die Frächter haben sich daran zu halten."

Gesundheit und Leben der Beschäftigten aufs Spiel gesetzt

Zudem stelle sich die Gesamtsituation der Berufskraftfahrer "alles andere als rosig" dar, so Delfs weiter. "Verbotene Pauschalentlohnungen, Bezahlung per gefahrener Kilometer und der Druck durch das Ausflaggen von LKW und billigstes ausländisches Personal, das teils unter sklavenähnlichen Bedingungen fahren muss, sind die Hauptgründe dafür", kritisiert der vida-Gewerkschafter. "So werden durch zunehmenden Stress und Druck nicht nur leichtsinnig die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten aufs Spiel gesetzt, dadurch werden auch alle anderen VerkehrsteilnehmerInnen gefährdet. Zahlreiche Studien haben die gefährliche und tödliche Wirkung des Faktors Übermüdung im Straßenverkehr bereits nachgewiesen, wie aktuell auch das Stress-Jobs-Ranking der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, das die BerufskraftfahrerInnen auf Platz 3 führt", so Delfs.

Forderung nach mehr und effizienten Kontrollen

"Davor dürfen nicht länger die Augen verschlossen werden", fordert Delfs. "Dieser Anhäufung von Missständen und persönlichen Schicksalen muss mit vermehrten und effizienten Kontrollen durch die Exekutive und das Arbeitsinspektorat begegnet werden." Aufgrund der Kompetenzteilung bei den Kontrollen fühle sich etwa niemand für die Kontrolle von Gewerbeberechtigungen zuständig, so Delfs. "Diese und andere Kontrolllücken gehören durch die Einrichtung eines Bundesamts für Güterverkehr geschlossen. In diesem müssten alle Kontrollkompetenzen gebündelt werden, sodass diese Behörde auch als Full-Service-Provider für Kontrollen des Straßengüterverkehrs fungieren könnte", schlägt der Gewerkschafter vor.

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