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Hotel und Gastgewerbe

Ringen um neuen Kollektivvertrag gestartet.

Am 12. März hat in Wien die erste Verhandlungsrunde zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stattgefunden. Dabei haben beide Teilnehmer ihre Forderungen formuliert. Die Arbeitgeber drängen, wie bereits im vergangenen Jahr, erneut auf eine Reduzierung der gesetzlichen 11-stündigen Nachtruhe. Gefordert werden acht Stunden – vor allem für die klassische saisonale Ferienhotellerie, die vorwiegend ihre Leistungen auf Halbpensionsbasis anbietet.

Erhöhter Arbeitseinsatz muss mit Freizeitausgleich verbunden sein

 Von Seiten der vida hat es dazu noch keine Festlegung gegeben. Wir haben zugesagt, intern darüber zu diskutieren und dieses Ergebnis bei der nächsten Verhandlungsrunde vorzulegen. Wenn es notwendig sein sollte, zeitgemäße Arbeitsmodelle für die unterschiedlichsten Betriebsformen zu finden, damit ArbeitnehmerInnen ihr Auskommen mit dem Einkommen finden, so werden wir uns der Diskussion nicht verschließen. Es ist aber auch klar, dass ein erhöhter Arbeitseinsatz mit einem entsprechenden Freizeitausgleich verbunden sein muss. Eines unserer Ziele ist es, Vollzeitarbeitsplätze zu ermöglichen und abzusichern. Eine generelle Veränderung der Ruhezeitbestimmungen ist daher mit uns sicher nicht zu machen.

Gesprächsbereitschaft bei Durchrechnungszeitraum

Danach hat die Arbeitgeberseite ihre zweite Forderung auf den Tisch gelegt: sie will eine Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes für Jahresbetriebe auf sechs Monate. In diesem Punkt haben wir Gesprächsbereitschaft signalisiert. Wie jedoch am Ende des Tages bzw. der Verhandlungen ein Kompromiss aussehen könnte, ist noch offen.

Gemeinsames Ziel - Weiterentwicklung des Kollektivvertrages

 Eines hat sich im Laufe der ersten Gesprächsrunde klar gezeigt: beide Seiten sind bemüht wieder ein Grundvertrauen für das Gegenüber zu entwickeln. Positive Signale sind von beiden Gruppen gekommen, die Schatten der schwierigen Verhandlungen im vergangenen Jahr sind aber noch nicht vollständig verschwunden. Wir brauchen daher eine vertrauensvolle Basis, da ohne sie die Weiterentwicklung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe nicht machbar ist. Diese Weiterentwicklung ist für uns der wichtigste Punkt nach einem erfolgreichen Lohn- und Gehaltsabschluss der in jedem Fall per 1. Mai Gültigkeit habe muss.

Unsere wesentlichsten Zutaten für ein „schmackhaftes Rezept“, welches allen ArbeitnehmerInnen munden soll, sind daher:
 

  • die schrittweise Anhebung der Mindestlöhne und –gehälter auf 1.500 Euro
     
  • die Einführung einer einheitlichen Nomenklatur
     
  • eine einheitliche Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
     
  • eine Reform des Rahmenrechts

Der nächste Verhandlungstermin ist bereits am 19. März 2015.

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