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Stimmt die Rechnung?

Registrierkassenpflicht gegen Umsatzsteuerbetrug!

Bis zu 3,2 Milliarden Euro entgehen dem Staat jährlich durch nicht abgelieferte Umsatzsteuer, schätzt das Finanzministerium. Dass gerade in der Gastronomie oft „getrickst“ wird, ist kein Geheimnis. Umsatzsteuerbetrug ist aber kein Kavaliersdelikt, sondern schadet uns allen – dem Gast sogar doppelt. Einerseits muss er den vollen Preis bezahlen, auch wenn die Umsatzsteuer nicht abgeführt wird. Andererseits fehlt dem Staat und damit uns allen Geld, das dringend gebraucht wird. Zum Beispiel für die längst notwendige Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen oder für Investitionen in den Sozialstaat.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte Verbrauchsteuer, die auf den Konsum von Gütern und Dienstleistungen erhoben wird. Der Steuersatz beträgt 20 Prozent, für manche Güter und Leistungen gilt ein ermäßigter Satz von 10 bzw. 12 Prozent.

Die Umsatzsteuer wird bei jedem Kaufvorgang eingehoben und grundsätzlich nur durch den  Endverbraucher getragen. Der Kunde bzw. Käufer zahlt die Umsatzsteuer mit dem Kaufpreis des erworbenen Gutes oder der Leistung. Der Unternehmer bzw. Verkäufer leitet sie an das Finanzamt weiter.

Die Unternehmen heben die Umsatzsteuer also lediglich wie Treuhänder ein und müssen sie an das Finanzamt abführen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen eine ordnungsgemäße Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, über die von ihr verkauften Güter und Leistungen ausstellen.

vida fordert Registrierkassenpflicht!

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern gibt es in Österreich keine Registrierkassenpflicht. Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 150.000 Euro müssen lediglich Einzelaufzeichnungen führen. Unter 150.000 Euro Jahresumsatz können Unternehmen ihre Umsätze auch durch einen einfachen Kassensturz erfassen: Zählen des Kassabestands zu einem bestimmten Zeitpunkt, die Differenz ergibt den Umsatz.

Diese Arten der Umsatzerfassung machen es den Behörden schwer zu überprüfen, ob die Umsatzsteuer korrekt abgeführt wurde. Schätzungen zufolge würde mit einer Registrierkassenpflicht bis zu einer Milliarde Euro mehr an Umsatzsteuern in die Staatskassa fließen (www.lohnsteuer-runter.at). vida fordert außerdem eine Belegpflicht, also dass für alle Bargeldzahlungen korrekte Rechnungen ausgestellt werden müssen.


Für den Konsumenten gilt:

Wer keine Rechnung verlangt, kann nicht davon ausgehen, dass alle Steuern und Abgaben korrekt abgeführt  werden.

Merkmale einer korrekten Gastronomierechnung bis 400 Euro (laut Umsatzsteuergesetz):

  • Ausstellungsdatum
  • Name und Anschrift des Gastronomiebetriebes
  • Menge und Bezeichnung der servierten Speisen und Getränke, sowie deren Preis
     

Sind auf einer Rechnung Speisen und Getränke angeführt, so sind diese getrennt darzustellen.

 

Fotos von der vida-Verteilaktion >> einfach durchklicken! >>

Verteilaktion zur Registrierkassenpflicht

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