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Au-pairs: Neuer Mindestlohn 2015

Anhebung auf neue Geringfügigkeitsgrenze erfolgt.

Mit Jahresanfang 2015 tritt ein neuer Mindestlohntarif für Au-pairs in Kraft. Das Bundeseinigungsamt hat dem entsprechenden Antrag der Gewerkschaft vida zugestimmt. Der monatliche Mindestlohn wird mit 1. Jänner 2015 auf die neue Geringfügigkeitsgrenze von 405,98 Euro angehoben, das ist ein Plus von 2,7 Prozent.

Das Entgelt gebührt künftig für eine Arbeitszeit von 19 Wochenstunden (bisher 20) inklusive Arbeitsbereitschaft. Wie bisher muss die Gastfamilie  Wohnung und Verpflegung bereitstellen sowie die Hälfte der Kosten des Deutschkurses bezahlen. Gemäß dem HausgehilfInnen- und Hausangestelltengesetz haben Au-pairs Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr.

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