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Beschwerde gegen Verschlechterungen im Pensionsrecht abgewiesen.

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs beendet Gerichtsverfahren.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Verschlechterungen im ÖBB-Pensionsrecht im Jänner dieses Jahres bestätigt hat, weist nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde gegen die Verschlechterungen im Pensionsrecht ab.

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Zur Vorgeschichte:

(Artikel vom 22.1.2014)

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Verschlechterungen im ÖBB-Pensionsrecht bestätigt. Der VfGH habe mit seinem Urteil nichts anderes festgestellt, kritisiert Roman Hebenstreit, Vorsitzender der vida-Sektion Verkehr, "als dass in Österreich ab sofort einseitig in Verträge eingegriffen werden kann. Das wirft die Frage auf, ob privatrechtliche Verträge nicht einmal mehr das Papier wert sind, auf dem sie unterzeichnet wurden."

Da EisenbahnerInnen nun länger bis zur Pension arbeiten müssten, sei die Aufnahme von weiteren besonders belastenden Eisenbahnerberufen in die Schwerarbeiterregelung und die entsprechende Berufsliste jetzt unumgänglich geworden, betont der Gewerkschafter: "Wir werden in dieser Angelegenheit demnächst an den Sozialminister herantreten", so ÖBB-Konzernbetriebsratsvorsitzender Hebenstreit.

Mit der Forderung nach zusätzlichen gesundheitsfördernden Maßnahmen im Betrieb sowie der Erreichung der Arbeitszeitverkürzung auf 38,5 Stunden habe die Gewerkschaft bereits im Vorjahr erste Schritte als Ausgleich gegen die Verschlechterungen für EisenbahnerInnen durch die Pensionsreform erreicht, so Hebenstreit.

Das Urteil werde man sich "sehr genau ansehen". Der von der Gewerkschaft unterstützte Kläger habe das Urteil nur aus den Medien erfahren und nicht zuvor vom VfGH erhalten. Es sei befremdlich, dass der VfGH entgegen der guten Gepflogenheiten zwar die Medien aber nicht die Betroffenen und ihre Rechtsvertretung über den Ausgang des Verfahrens informiert habe, so der vida-Gewerkschafter: "Offensichtlich lag den Höchstrichtern noch zu sehr der Klang der monatelangen öffentlichen Diskussion über überhöhte Pensionen in den Ohren. Mit einer derartigen Auffassung von Rechtskultur werde der Justiz aber lediglich ein Bärendienst erwiesen und Betroffene würden so von der Justiz vor den Kopf gestoßen, so Hebenstreit.

 

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