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EU-Richtlinie Plattformarbeit: Rasch in nationales Recht umsetzen

vida fordert: Hybridkonstrukt freie Dienstnehmer:innen abschaffen, damit Arbeitsbedingungen besser werden.

Die Richtlinie zum besseren Schutz von Plattformarbeiter:innen wurde im Rat von den EU-Mitgliedsstaaten am 14. Oktober angenommen. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Krankheit oder der Zugang zu einer Krankenversicherung ist für viele Fahrradbot:innen, Kleintranporteur:innen, Taxifahrer:innen auch in Österreich noch keine Selbstverständlichkeit. Aufgrund der neuen EU-Richtlinie müssen Arbeitgeber:innen in Zukunft für Klarheit in Bezug auf Beschäftigungsverhältnisse sorgen und Betroffenen auch Zugang zu Sozialleistungen ermöglichen, sagt Markus Petritsch, Vorsitzender des Fachbereichs Straße in der Gewerkschaft vida.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, mit einer Gesetzesinitiative die EU-Regelungen vernünftig und rasch in nationales Recht umzusetzen, damit endlich auch in der Plattformarbeit bessere Arbeitsbedingungen Einzug halten.“

Markus Petritsch, Vorsitzender Fachbereich Straße in der vida 

Pseudoselbständigkeit in Österreich

Wie wirksam diese Richtlinie in Österreich sein und wie sie tatsächlich zur Verbesserung der Lebensbedingungen in dieser Branche beitragen wird, hänge jedenfalls stark von der nationalen Umsetzung ab, gibt vida-Gewerkschafter Markus Petritsch zu bedenken. In Österreich habe man es hier mit einer in Europa einzigartig Situation zu tun, da es die Form von Pseudoselbständigkeit im Bereich der freien Dienstnehmer:innen nur in Österreich gebe.

Gesetzgeber muss regulierend eingreifen

„Genau hier muss der Gesetzgeber regulierend eingreifen, um das Hybridkonstrukt freie Dienstnehmer:innen abzuschaffen“, so Petritsch. Entweder ist jemand Selbständig, mit all den damit verbundenen unternehmerischen Risiken und Freiheiten oder jemand ist unselbständig beschäftigt, mit den damit verbundenen Vor- und Nachteilen.

„Ein bisschen selbständig, nur weil es den Arbeitgeber:innen hinsichtlich der Arbeitszeitregelungen und der Anwendung des Kollektivvertrags gelegen kommt, das gehört abgeschafft.“

Markus Petritsch, vida-Fachbereichsvorsitzender Straße

Kein Wettbewerb auf Rücken der Beschäftigten

Nicht zuletzt sei die Umsetzung der Richtlinie auch für ein einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen essenziell, damit der Wettbewerb nach unten um die billigsten Kosten und größten Gewinne auf dem Rücken der Beschäftigten ein Ende findet, ergänzt Markus Petritsch.


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