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FAQs: Wenn dich das Coronavirus am arbeiten hindert…

 

Die Ausbreitung des Corona-Virus kann dazu führen, dass ArbeitnehmerInnen am Arbeiten gehindert werden. Die 6 wichtigsten Fallkonstellationen und ihre jeweiligen Folgen im Überblick:

1. Du kannst deinen Wohnort nicht verlassen oder deinen Arbeitsplatz nicht erreichen.

Das könnte passieren, wenn eine Behörde beschließt, deine Gemeinde oder den Ort des Arbeitsplatzes abzuriegeln oder keine Züge mehr fahren.

Folge: Der Arbeitgeber muss dein Gehalt bzw. deinen Lohn weiterhin zahlen.

2. Der Arbeitgeber sperrt den Betrieb vorsorglich zu.

Folge: Der Arbeitgeber muss dein Gehalt bzw. deinen Lohn weiterhin zahlen.

3. Man stellt dich unter Quarantäne.

Du kommst z. B. aus Italien zurück nach Österreich und du wirst von einer Behörde unter Quarantäne gestellt, wodurch du dienstverhindert bist.

Folge: Der Arbeitgeber muss dein Gehalt bzw. deinen Lohn weiterhin zahlen.

4. Dein Kind kann nicht in den Kindergarten oder in die Schule, weil die Einrichtung gesperrt ist.

Das Kind ist nicht alt genug, um alleine zuhause bleiben zu können. Deshalb bleibst du zuhause bei deinem Kind, anstatt in die Arbeit zu gehen.

Folge: Der Arbeitgeber muss dein Gehalt bzw. deinen Lohn weiterhin zahlen

5. Du wirst selbst krank.

Folge: Wie bei allen Erkrankungen gilt auch hier: Der Arbeitgeber muss dein Gehalt bzw. deinen Lohn weiterhin zahlen. Bei längerem Krankenstand gibt es Krankengeld.

6. Du bleibst aus reiner Angst vor dem Virus zuhause, ohne selbst einer besonderen Risikogruppe anzugehören oder einen anderen wichtigen Grund zu haben.

Folge: Nur in diesem Fall muss der Arbeitgeber dein Gehalt bzw. deinen Lohn nicht weiterhin zahlen. Außerdem ist dies nicht zu empfehlen, weil du damit unter Umständen einen Entlassungsgrund setzt.

 

 

(Quelle: www.oegb.at)

 

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