Kärnten

vida Kärnten: Teilabschluss der Kollektivvertragsverhandlungen in den geistlichen Krankenhäusern Kärntens durch die Mitarbeitenden angenommen

Nach zähem Ringen um einen Kollektivvertragsabschluss, konnten die Vertreter:innen der Arbeitgeberseite und der Gewerkschaften in den geistlichen Krankenhäusern Kärntens nun einen Teil – Abschluss bei den Kollektivvertragsverhandlungen erzielen.

In zahlreichen Runden wurde intensiv über die unterschiedlichen Anliegen und Forderungen der Arbeitnehmer:innen sowie der Arbeitgeber verhandelt. Als Reaktion, auf die ins Stocken geratenen Verhandlungen, wurde von der Belegschaft ein Streikbeschluss gefasst, welcher auch von der Gewerkschaft vida mitgetragen wurde. Die Warnstreiks wurden für 29. Jänner festgelegt.

Aufgrund des Drucks aus der Belegschaft wurden die Verhandlungen von Montag, 22. Jänner, bis Freitag, 26. Jänner, täglich fortgesetzt. Letztendlich konnte eine Teileinigung mit den wesentlichsten Forderungen beider Seiten erzielt werden. Die Details der Teileinigung wurden in den Betriebsversammlungen am 29. Jänner der Belegschaft präsentiert und zur Abstimmung gebracht.

Die Beschäftigten sprachen sich mit 87 Prozent für die Annahme dieser Teileinigung aus. „Damit wird eine bessere Vergleichbarkeit mit den Arbeitsbedingungen in den Kärntner Landesspitälern hergestellt. Das K-Schema (Gehaltsschema der kärntner Landesbediensteten) mit Zulagentafel und allen Vorrückungsbestimmungen gilt nun auch bei den geistlichen Krankenhäusern. Eine Angleichung bei den Urlaubsbestimmungen sowie bei der bezahlten Pause, welche künftig nicht mehr von den Mitarbeiter:innen eingearbeitet werden muss, sind wesentliche Bausteine dieses Teilabschlusses“, berichtet Emanuel Eicher, Verhandlungsleiter der Gewerkschaft vida. Weiters wurde eine Umziehzeitenregelung vereinbart, welche vor allem von den Pflegeberufen gefordert wurde. Langfristig bedeutet dies eine Arbeitszeitverkürzung für die Belegschaft in den geistlichen Krankenhäusern in Kärnten. „Die Neuerungen sind auch für die bisher nicht vom Kollektivvertrag erfassten Berufsgruppen der Ärzt:innen und Psycholog:innen gültig und ein Verhandlungserfolg der gemeinsamen Verhandlungen Seite an Seite von Gewerkschaft und Ärztekammer für Kärnten“, so Dr. Bernard Dippold.

Die Vertreter der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber heben die Bedeutung dieses Teilabschlusses als Signal für die Wertschätzung der geleisteten Arbeit in den geistlichen Krankenhäusern hervor und sehen dies auch als Sicherung qualifizierter Fachkräfte für das Gesundheitswesen. Die Verhandlungspartner zeigen sich trotz der enormen Herausforderungen zuversichtlich, dass dieser Teilabschluss einen positiven Beitrag zur weiteren Entwicklung der Arbeitsbedingungen und zur Stärkung der Krankenhausstrukturen in Kärnten leisten wird. Die Verhandlungen über den weiteren Forderungskatalog, die Evaluierung der bisherigen Ergebnisse sowie die Entwicklung eines zukunftsorientierten Kollektivvertrages in Krankenhäusern, werden heuer fortgesetzt.

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